Realisieren Sie Ihren Traum vom Eigenheim.
Wer jetzt startet, kann sich über eine starke Förderung vom Staat freuen. Spezielle Riester-Bauspartarife bieten Ihnen alle Freiheiten mit einem Höchstmaß an Flexibilität. Sie haben Anspruch auf ein staatlich gefördertes Baudarlehen zum Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims bei günstigem Darlehenszins – mit Tiefzinsgarantie über die gesamte Laufzeit und unabhängig von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt.
Der Staat steuert kräftig bei
Verschenken Sie kein Geld – sichern Sie sich jedes Jahr aufs Neue die Unterstützung vom Staat. Denn der Erwerb eines selbst genutzten Eigenheims wird stark gefördert. Für eine Familie mit zwei Kindern kann über eine Laufzeit von 25 Jahren ein Betrag von fast 22.700 EUR zusammenkommen – unabhängig von der Höhe des Einkommens!
Die Altersvorsorge, die Sie sofort nutzen können
Nicht nur die aktuellen Bedingungen aus günstigen Immobilienpreisen und niedrigen Zinsen sprechen für den Erwerb der eigenen Immobilie – ob mit sofortiger Finanzierung oder durch Bausparen als Vorbereitung. Nach wie vor gelten die eigenen vier Wände als inflationssichere, wertstabile Altersvorsorge. Steigen die Mietpreise wie bisher weiter an, kann mietfreies Wohnen im Rentenalter die Lebenshaltungskosten um ca. 30% senken. Das sorgt für mehr finanziellen Spielraum, um das Leben nach dem Beruf zu genießen.
Entschuldung von bereits vorhandenem Wohneigentum
Auch wenn Sie bereits Besitzer eines Eigenheims sind – mit speziellen Riester-Bauspartarifen können Sie von der staatlichen Förderung profitieren. Wurde kein Wohneigentum erworben, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine attraktive Rendite plus lebenslanger Zusatzrente.
Verwendung von Bausparguthaben und staatlicher Förderung
Sie können nicht nur bei Rentenbeginn Ihr angesammeltes Bausparguthaben und die staatliche Förderung wie folgt verwenden:
– Jederzeit zur Entschuldung eines Restdarlehens für ein selbstgenutztes Eigenheim. Auf den Anschaffungs- und Herstellungszeitpunkt kommt es dabei nicht an.
– Jederzeit für barrierefreie und altersgerechte Umbauten.
– Alternativ ist die Auszahlung einer monatlichen lebenslangen Rente möglich. Bis zu 30% können Sie auf Wunsch sogar auf einen Schlag ausbezahlt bekommen.
Die Erträge aus den Riester-Bauspartarifen sind von der Abgeltungssteuer ausgenommen.
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Ein kurzer Hinweis genügt.